Herzlich willkommen bei Merkel · Steuerberater!
Unsere Kanzlei mit Sitz in Freiberg (Sachsen) gibt es seit 2009.
Derzeit stehen neben dem Kanzleiinhaber Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt (FH) Steven Merkel sechs weitere
qualifizierte Mitarbeiter für die steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung unserer Mandanten bereit.
Unser Beratungsansatz ist streng lösungsorientiert und auf die individuellen
Bedürfnisse unserer Mandanten ausgelegt.
Das Ziel dabei ist stets die zukunftsorientierte langfristige Optimierung Ihrer unternehmerischen und persönlichen Rahmenbedingungen.
Durch kontinuierliche Weiterbildung und Qualifizierung sowie Kooperation mit Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern
sichern wir das hohe Niveau, dass für eine moderne und innovative Steuer- und Unternehmensberatung und die Unternehmensführung unserer Mandanten notwendig ist.
Kleine und mittelständische Unternehmen aus Gewerbe, Landwirtschaft und freien Berufen sowie Privatpersonen vertrauen unserer kompetenten
Beratung und ihrer nachdrücklichen Interessenvertretung gegenüber der Finanzverwaltung.
Steuertermine Mai 2012
| Steuerart |
Fälligkeit |
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch |
| Überweisung |
Scheck |
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
10.05. |
13.05. |
06.05. |
| Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag |
Seit dem 01.01.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der
darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten
Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt
abzuführen. |
| Umsatzsteuer |
10.05. |
13.05. |
06.05. |
| Gewerbesteuer |
16.05. |
19.05. |
12.05. |
| Grundsteuer |
16.05. |
19.05. |
12.05. |
| Sozialversicherung |
27.05. |
entfällt |
entfällt |
Umsatzsteuer ist erst nach Rückgewähr der Anzahlung zu korrigieren
Die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Anzahlung sind wieder zu korrigieren, wenn es letztlich nicht zur Ausführung der mit der Anzahlung verknüpften Leistung gekommen ist. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der das Bundesfinanzministerium nun ausdrücklich gefolgt ist, ergibt sich die Umsatzsteuer- und Vorsteuerkorrektur allerdings nicht bereits bei Abschluss der Vereinbarung, sondern erst bei tatsächlichem Zahlungsrückfluss.
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Buchführung mit Zukunft
Mit dem Konzept der Buchführung mit Zukunft bieten wir Ihnen neue, moderne und komfortable Servicelösungen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchführung.
Durch den Einsatz modernster Technik steht uns und damit auch Ihnen die Welt der digitalen Geschäftsprozesse offen.
Sie faxen oder scannen Ihre Belege nur noch und senden uns diese auf elektronischem Wege. Sie behalten die Originale im Unternehmen und können jederzeit darauf zurückgreifen, da der klassische Belegtransfer zum Steuerbüro entfällt. Auch die aufwendige Vorsortierung und Belegsuche sowie die doppelte Belegverwaltung gehören damit der Vergangenheit an und Sie gewinnen wertvolle Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Wir können die so an uns gesandten Belege unter Abruf der ebenfalls elektronisch übermittelten Bankumsätze zeitnah verbuchen und Ihnen die Ergebnisse ebenfalls zeitnah (auf Wusch auch täglich) zur Verfügung stellen, damit Sie bei betrieblichen Entscheidungsprozessen immer „up to date“ sind.
Auf Basis einer aktuellen Buchführung können wir Ihnen auch weitere Leistungen, wie z. Bsp. Mahnwesen, Zahlungsverkehr oder Controllingaktivitäten anbieten.
Gern scannen wir die Belege auch bei Ihnen vor Ort oder in unserer Kanzlei, während Sie in der Zwischenzeit eine Tasse Café genießen.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!