Herzlich willkommen bei Merkel · Steuerberater!

Unsere Kanzlei mit Sitz in Freiberg (Sachsen) gibt es seit 2009. Derzeit stehen neben dem Kanzleiinhaber Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt (FH) Steven Merkel sechs weitere qualifizierte Mitarbeiter für die steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung unserer Mandanten bereit.

Unser Beratungsansatz ist streng lösungsorientiert und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten ausgelegt. Das Ziel dabei ist stets die zukunftsorientierte langfristige Optimierung Ihrer unternehmerischen und persönlichen Rahmenbedingungen.

Durch kontinuierliche Weiterbildung und Qualifizierung sowie Kooperation mit Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern sichern wir das hohe Niveau, dass für eine moderne und innovative Steuer- und Unternehmensberatung und die Unternehmensführung unserer Mandanten notwendig ist.

Kleine und mittelständische Unternehmen aus Gewerbe, Landwirtschaft und freien Berufen sowie Privatpersonen vertrauen unserer kompetenten Beratung und ihrer nachdrücklichen Interessenvertretung gegenüber der Finanzverwaltung.

Umsatzsteuer ist erst nach Rückgewähr der Anzahlung zu korrigieren

Die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Anzahlung sind wieder zu korrigieren, wenn es letztlich nicht zur Ausführung der mit der Anzahlung verknüpften Leistung gekommen ist. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der das Bundesfinanzministerium nun ausdrücklich gefolgt ist, ergibt sich die Umsatzsteuer- und Vorsteuerkorrektur allerdings nicht bereits bei Abschluss der Vereinbarung, sondern erst bei tatsächlichem Zahlungsrückfluss.
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Steuerberater
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steven Merkel
Erbische Straße 18
09599 Freiberg

Telefon: 03731 / 77 31 77
Telefax: 03731 / 77 31 78

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